Regalsysteme/ Leitern & Tritte, Fahrgerüste

Regalsysteme Prüfung nach DGUV Regel 108-007

Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl wie z. B. Palettenregale und Kragarmregale unterliegen in Deutschland nach DGUV einer Prüfpflicht. Jeder Unternehmer hat nach BetrSichV und ArbSchG die Aufgabe dies regelmäßig und wiederkehrend zu tun. Gemäß DIN EN 15635 ist die Prüfung von einer fachkundigen, befähigten Person mindestens alle 12 Monate durchzuführen.

Die Prüfung erfolgt systematisch anhand einer detaillierten Checkliste. Der Zustand wird in einem Inspektionsprotokoll dokumentiert. Mit einer Prüfplakette wird die Prüfung am Regal gekennzeichnet.

Ob ein Regal prüfpflichtig ist oder nicht, hängt von diversen Faktoren ab, unter anderem:

» Gefährdungsanalyse durch das Unternehmen

» Höhe, Breite, Fachlasten

» Verwendungszweck

» Handbeladung oder mit Hilfsmittel

Prüfpflichtige Regale

» Palettenregale

» Kragarmregale

» Einfahrregale

» Durchfahrregale

» Durchlaufregale

» Mehrgeschossanlagen

» Fachbodenregale in gesonderter Ausführung

LEITERN, TRITTE UND FAHRGERÜSTE, STEIGLEITERN UND STEIGEISENGÄNGE

Sicher und fest stehen

Die von Ihren Arbeitnehmern genutzten Leitern, Tritte und Fahrgerüste sowie Steigleitern und Steigeisengänge, sollten stets geprüft und gewartet sein, um Unfälle im Betrieb zu vermeiden.

Denn gerade bei einem regelmäßigen und täglichen Gebrauch ist es unabdingbar, dass sie zuverlässig funktionieren. Daraus ergibt sich die Pflicht für Unternehmen eine wiederkehrende Betriebsmittelprüfung durchzuführen. In den Unfallstatistiken der Berufsgenossenschaft werden jährlich ca. 40.000 Absturzunfälle geführt, wovon 40 tödlich enden. Rund 28 Prozent der gemeldeten Unfälle passieren auf Grund von schadhaften Leitern. Es ist somit ein nicht zu verachtendes Unfallrisiko und kann vermieden werden, wenn Sie in Ihrem Betrieb regelmäßige Prüfungen durchführen.

Mit einer regelmäßigen Prüfung gemäß DGUV Information 208-016 beziehungsweise 208-032 sorgen Sie für die Zuverlässigkeit der Betriebsmittel und letztendlich für die Gesundheit Ihrer Benutzer.

Je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und den vorhandenen Gefahren sind Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionsweise zu überprüfen und gegebenenfalls zu reparieren. Der Umfang, die Art und die Fristen der Überprüfung richten sich nach den Gefährdungsbeurteilungen. Jedoch empfehlen wir die Prüfung mindestens einmal jährlich durchzuführen. Die Prüfung kann durch unseren sachkundigen Servicemitarbeiter direkt vor Ort stattfinden oder in einem unserer Service-Stützpunkte.